Videoueberwachung

Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: Regeln, Rechte und Technik

Stahlbergen Team8. September 20253 min Lesezeit

Einbrüche, Vandalismus, wilde Müllablagerung — in Mehrfamilienhäusern gibt es gute Gründe für Videoüberwachung. Aber: Hier leben mehrere Parteien, und alle haben Persönlichkeitsrechte. Die Regeln sind strenger als beim Einfamilienhaus.

Wer darf entscheiden?

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Die Installation von Kameras in Gemeinschaftsflächen ist eine bauliche Veränderung und braucht einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Seit der WEG-Reform 2020 reicht eine einfache Mehrheit (mehr Ja- als Nein-Stimmen).

Mietobjekt

Der Vermieter darf Kameras in Gemeinschaftsflächen installieren, muss aber das berechtigte Interesse nachweisen können und die Mieter vorab informieren. Im Inneren der Wohnungen ist Überwachung tabu.

Wo ist Videoüberwachung erlaubt?

Grundsätzlich möglich (mit Beschluss/Information):

  • Eingangsbereich / Hauseingang — der häufigste Einsatzort
  • Tiefgarage / Parkplatz — besonders sinnvoll bei Vandalismus
  • Mülltonnenstellplatz — bei wiederholtem Missbrauch
  • Fahrradkeller — bei Diebstählen

Kritisch (nur mit starker Begründung):

  • Treppenhaus — erfasst Bewegungsmuster der Bewohner, hohe Eingriffsintensität
  • Aufzug — sehr enger Raum, starker Eingriff in die Privatsphäre

Verboten:

  • Vor Wohnungstüren — erfasst, wer wen besucht
  • In Wohnungen — offensichtlich
  • Spielplatz — Kinder sind besonders geschützt

Pflichten bei der Installation

1. Hinweisschilder

Vor jedem überwachten Bereich ein Schild mit:

  • Verantwortlicher (Hausverwaltung/WEG) und Kontakt
  • Zweck der Überwachung
  • Speicherdauer
  • Hinweis auf Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung)

2. Speicherdauer

48 bis 72 Stunden — danach automatisch überschreiben. Längere Speicherung nur bei einem dokumentierten Vorfall.

3. Zugriffsbeschränkung

Nur die Hausverwaltung oder ein benannter Verantwortlicher darf auf die Aufnahmen zugreifen. Kein Zugriff für einzelne Bewohner — auch nicht für den, der die Kamera gefordert hat.

4. Datenschutzfolgenabschätzung

Bei systematischer Überwachung von Gemeinschaftsflächen ist eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO erforderlich.

Technik: Was braucht ein Mehrfamilienhaus?

Für ein typisches Mehrfamilienhaus (20 Einheiten, Eingang + Tiefgarage):

  • 2-3 Kameras Eingangsbereich (4 MP, Weitwinkel)
  • 2-4 Kameras Tiefgarage (4 MP, Nachtsicht)
  • 1 NVR mit automatischer Löschung
  • 1 PoE-Switch
  • Verkabelung per Netzwerkkabel

Kosten: ca. 3.000 bis 8.000 Euro je nach Anzahl der Kameras und Verkabelungsaufwand.

Kombiniert mit Zutrittskontrolle

Besonders effektiv wird Videoüberwachung in Kombination mit einer Zutrittskontrolle. Die Kamera am Eingang zeichnet auf, das Schließsystem protokolliert, wer wann die Tür geöffnet hat. Bei einem Vorfall können Sie beides abgleichen.

Wir planen und installieren Videoüberwachung für Mehrfamilienhäuser und Hausverwaltungen in Bonn, Köln, Düsseldorf und ganz NRW. Von der Planung über die Eigentümerversammlung bis zur Installation — sprechen Sie uns an — die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.