Videoüberwachung und DSGVO: Ein Leitfaden für Unternehmen
Videoüberwachung ist ein wirksames Mittel zum Schutz von Unternehmen. Doch bei der Installation gibt es einiges zu beachten — insbesondere in Bezug auf die DSGVO.
Wann ist Videoüberwachung erlaubt?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erlaubt Videoüberwachung, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Typische Gründe:
- Schutz des Eigentums vor Diebstahl und Vandalismus
- Sicherung von Zugängen und sensiblen Bereichen
- Nachweis bei Unfällen oder Schadensfällen
Pflichten bei der Videoüberwachung
1. Hinweisschilder aufstellen
Vor jedem überwachten Bereich muss ein deutlich sichtbares Hinweisschild angebracht werden. Es muss enthalten:
- Wer verantwortlich ist (Name und Kontakt)
- Zweck der Überwachung
- Hinweis auf Betroffenenrechte
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
2. Speicherfristen festlegen
Aufnahmen sollten nach maximal 72 Stunden gelöscht werden, sofern kein Vorfall vorliegt. Längere Speicherung nur bei konkretem Anlass.
3. Zugriff beschränken
Nur autorisierte Personen dürfen auf die Aufnahmen zugreifen. Eine klare Zuständigkeit und Dokumentation sind Pflicht.
Technische Anforderungen
Moderne Videoüberwachungssysteme bieten:
- Verschlüsselte Übertragung und Speicherung
- Automatische Löschung nach Ablauf der Speicherfrist
- Rollenbasierte Zugriffsrechte
- Audit-Logs für alle Zugriffe
Professionelle Beratung
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