Videoueberwachung

Videoüberwachung und DSGVO: Ein Leitfaden für Unternehmen

Stahlbergen Team10. Februar 20251 min Lesezeit

Videoüberwachung ist ein wirksames Mittel zum Schutz von Unternehmen. Doch bei der Installation gibt es einiges zu beachten — insbesondere in Bezug auf die DSGVO.

Wann ist Videoüberwachung erlaubt?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erlaubt Videoüberwachung, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Typische Gründe:

  • Schutz des Eigentums vor Diebstahl und Vandalismus
  • Sicherung von Zugängen und sensiblen Bereichen
  • Nachweis bei Unfällen oder Schadensfällen

Pflichten bei der Videoüberwachung

1. Hinweisschilder aufstellen

Vor jedem überwachten Bereich muss ein deutlich sichtbares Hinweisschild angebracht werden. Es muss enthalten:

  • Wer verantwortlich ist (Name und Kontakt)
  • Zweck der Überwachung
  • Hinweis auf Betroffenenrechte
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

2. Speicherfristen festlegen

Aufnahmen sollten nach maximal 72 Stunden gelöscht werden, sofern kein Vorfall vorliegt. Längere Speicherung nur bei konkretem Anlass.

3. Zugriff beschränken

Nur autorisierte Personen dürfen auf die Aufnahmen zugreifen. Eine klare Zuständigkeit und Dokumentation sind Pflicht.

Technische Anforderungen

Moderne Videoüberwachungssysteme bieten:

  • Verschlüsselte Übertragung und Speicherung
  • Automatische Löschung nach Ablauf der Speicherfrist
  • Rollenbasierte Zugriffsrechte
  • Audit-Logs für alle Zugriffe

Professionelle Beratung

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