Videoueberwachung

Videoüberwachung am Eigenheim: Was ist erlaubt, was nicht?

Stahlbergen Team4. August 20253 min Lesezeit

Einbrüche, Vandalismus, Paketdiebstahl — die Gründe für eine Überwachungskamera am Eigenheim sind nachvollziehbar. Und grundsätzlich ist es Ihr gutes Recht. Aber es gibt klare Grenzen.

Die Grundregel

Sie dürfen Ihr eigenes Grundstück filmen. Punkt. Sobald die Kamera öffentlichen Raum (Gehweg, Straße) oder Nachbargrundstücke erfasst, wird es rechtlich problematisch.

Was ist erlaubt?

  • Eingangstür und Hauseingang (Ihr Grundstück)
  • Garten, Terrasse, Hof
  • Garage und Stellplatz (auf Ihrem Grundstück)
  • Fenster und Fassade
  • Innenräume Ihres Hauses

Was ist verboten?

  • Gehweg und Straße vor Ihrem Haus — auch nicht teilweise
  • Nachbars Garten, Einfahrt oder Fenster — auch nicht am Rand
  • Gemeinsam genutzte Flächen in Mehrfamilienhäusern (Treppenhaus, Einfahrt) — nur mit Zustimmung aller Eigentümer
  • Kamera-Attrappen, die auf Nachbargrundstücke gerichtet sind — auch die erzeugen „Überwachungsdruck"

Der Gehweg-Mythos

Viele denken: „Wenn nur ein kleiner Streifen Gehweg drauf ist, ist das okay." Falsch. Gerichte haben bereits bei minimalem Erfassen öffentlicher Flächen Strafen verhängt. Die Lösung: Kameras so ausrichten und konfigurieren, dass ausschließlich Ihr Grundstück erfasst wird. Viele moderne IP-Kameras bieten Privacy Masks — digitale Schwärzungsbereiche, die bestimmte Bildbereiche dauerhaft ausblenden.

Und der Nachbar mit der Kamera?

Wenn der Nachbar eine Kamera auf Ihr Grundstück richtet, haben Sie das Recht, die Entfernung oder Neuausrichtung zu verlangen. Weigert er sich, können Sie:

  1. Schriftlich zur Beseitigung auffordern
  2. Die Datenschutzbehörde einschalten
  3. Zivilrechtlich klagen (Unterlassung + Schadensersatz)

Tipps für rechtssichere Videoüberwachung

1. Kameras richtig ausrichten

Nur Ihr Grundstück erfassen. Privacy Masks für Randbereiche nutzen. Im Zweifelsfall: lieber etwas enger einstellen.

2. Speicherdauer begrenzen

Halten Sie die Aufnahmen maximal 72 Stunden vor. Danach automatisch überschreiben. Längere Speicherung nur bei einem konkreten Vorfall.

3. Hinweisschild aufstellen

Auch am Privatgrundstück empfehlenswert — es schreckt ab und zeigt, dass Sie die Regeln kennen. Pflicht ist es privat streng genommen nicht, aber bei Vermietung oder wenn Besucher kommen, schon.

4. Zugriff beschränken

Nur Sie und Familienangehörige sollten auf die Aufnahmen zugreifen können. Keine Cloud-Dienste ohne Verschlüsselung.

Welche Kamera fürs Eigenheim?

Für ein Einfamilienhaus empfehlen wir:

  • 2-4 Außenkameras (Eingang, Garten, Garage) — wetterfest, IP67, Nachtsicht
  • 1 lokaler Rekorder (NVR) — keine Cloud-Abhängigkeit
  • Auflösung: mindestens 4 MP für brauchbare Gesichtserkennung
  • PoE-Anbindung für einfache Installation

Gesamtkosten: ca. 1.500 bis 4.000 Euro inklusive Installation.

Wir installieren Videoüberwachung für Privathaushalte in Bonn, Köln, Düsseldorf und ganz NRW. Rechtssicher, DSGVO-konform und professionell ausgerichtet. Sprechen Sie uns an — die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.