Zutrittskontrolle in der Arztpraxis: DSGVO-Pflicht oder freiwillig?
Gesundheitsdaten gehören zur sensibelsten Datenkategorie überhaupt. Die DSGVO schützt sie besonders — und die KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie macht konkrete Vorgaben. Braucht Ihre Praxis eine elektronische Zutrittskontrolle?
Was die KBV fordert
Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV (§ 75b SGB V) gilt seit 2021 für alle Vertragsarztpraxen. Sie schreibt unter anderem vor:
- Server und Netzwerkkomponenten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden
- Der Serverraum/Serverschrank muss abschließbar sein
- Patientenakten (analog und digital) müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden
- Medikamente (insbesondere BTM) müssen gemäß BtMG verschlossen aufbewahrt werden
Ist elektronische Zutrittskontrolle Pflicht?
Streng genommen: Nein. Die KBV verlangt „Schutz vor unbefugtem Zugriff" — das kann auch ein mechanisches Schloss sein. Aber: In der Praxis hat eine elektronische Lösung erhebliche Vorteile.
Das Problem mit mechanischen Schlüsseln in der Praxis
- Personal wechselt (MFA, Aushilfen, Reinigungsdienst) → Schlüssel müssen getauscht werden
- Schlüssel werden verloren → teurer Austausch der gesamten Schließanlage
- Keine Protokollierung → Sie wissen nicht, wer wann den Serverraum betreten hat
- Schlüssel können kopiert werden → kein echter Zugangsschutz
Die elektronische Alternative
- Berechtigungen in Sekunden vergeben und entziehen
- Lückenlose Protokollierung aller Zutritte (für Audits und Datenschutzprüfungen)
- Zeitgesteuerte Profile (Reinigung nur abends, Vertretung nur montags)
- Keine Schlüssel, die verloren gehen können
Welche Bereiche absichern?
| Bereich | Schutzbedarf | Empfehlung |
|---|---|---|
| Haupteingang | Mittel | Türsprechanlage + E-Öffner |
| Serverraum / IT-Schrank | Hoch | RFID oder PIN-Code |
| Aktenlager (Papierakten) | Hoch | RFID-Zutrittskontrolle |
| Medikamentenschrank / BTM | Sehr hoch | RFID + Protokollierung |
| Behandlungsräume | Niedrig | Nicht zwingend nötig |
| Personalraum | Niedrig | Nicht zwingend nötig |
Was kostet es für eine Arztpraxis?
Für eine typische Praxis mit 2-3 geschützten Bereichen:
- 2-3 RFID-Leser: 300 – 600 €
- Steuerung + E-Türöffner: 400 – 800 €
- 20 RFID-Karten: 40 – 80 €
- Software-Lizenz: 0 – 200 € (viele Systeme kostenfrei)
- Installation: 500 – 1.000 €
- Gesamt: ca. 1.200 – 2.700 €
In Kombination mit einem digitalen Schließsystem für die Eingangstür wird die Lösung runder — und der Schlüsselbund dünner.
Bonus: Zeiterfassung inklusive
Viele Zutrittskontrollsysteme bieten integrierte Zeiterfassung. Das Praxispersonal bucht sich beim Betreten ein und beim Verlassen aus. Die Arbeitszeiten werden automatisch erfasst und können exportiert werden — praktisch für die Lohnabrechnung.
Fazit
Elektronische Zutrittskontrolle ist in einer Arztpraxis keine Pflicht — aber der sinnvollste Weg, die KBV- und DSGVO-Anforderungen zu erfüllen. Die Kosten sind überschaubar, die Vorteile im Alltag erheblich.
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