Zutrittskontrolle

Zutrittskontrolle in der Arztpraxis: DSGVO-Pflicht oder freiwillig?

Stahlbergen Team13. Oktober 20253 min Lesezeit

Gesundheitsdaten gehören zur sensibelsten Datenkategorie überhaupt. Die DSGVO schützt sie besonders — und die KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie macht konkrete Vorgaben. Braucht Ihre Praxis eine elektronische Zutrittskontrolle?

Was die KBV fordert

Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV (§ 75b SGB V) gilt seit 2021 für alle Vertragsarztpraxen. Sie schreibt unter anderem vor:

  • Server und Netzwerkkomponenten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden
  • Der Serverraum/Serverschrank muss abschließbar sein
  • Patientenakten (analog und digital) müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden
  • Medikamente (insbesondere BTM) müssen gemäß BtMG verschlossen aufbewahrt werden

Ist elektronische Zutrittskontrolle Pflicht?

Streng genommen: Nein. Die KBV verlangt „Schutz vor unbefugtem Zugriff" — das kann auch ein mechanisches Schloss sein. Aber: In der Praxis hat eine elektronische Lösung erhebliche Vorteile.

Das Problem mit mechanischen Schlüsseln in der Praxis

  • Personal wechselt (MFA, Aushilfen, Reinigungsdienst) → Schlüssel müssen getauscht werden
  • Schlüssel werden verloren → teurer Austausch der gesamten Schließanlage
  • Keine Protokollierung → Sie wissen nicht, wer wann den Serverraum betreten hat
  • Schlüssel können kopiert werden → kein echter Zugangsschutz

Die elektronische Alternative

  • Berechtigungen in Sekunden vergeben und entziehen
  • Lückenlose Protokollierung aller Zutritte (für Audits und Datenschutzprüfungen)
  • Zeitgesteuerte Profile (Reinigung nur abends, Vertretung nur montags)
  • Keine Schlüssel, die verloren gehen können

Welche Bereiche absichern?

BereichSchutzbedarfEmpfehlung
HaupteingangMittelTürsprechanlage + E-Öffner
Serverraum / IT-SchrankHochRFID oder PIN-Code
Aktenlager (Papierakten)HochRFID-Zutrittskontrolle
Medikamentenschrank / BTMSehr hochRFID + Protokollierung
BehandlungsräumeNiedrigNicht zwingend nötig
PersonalraumNiedrigNicht zwingend nötig

Was kostet es für eine Arztpraxis?

Für eine typische Praxis mit 2-3 geschützten Bereichen:

  • 2-3 RFID-Leser: 300 – 600 €
  • Steuerung + E-Türöffner: 400 – 800 €
  • 20 RFID-Karten: 40 – 80 €
  • Software-Lizenz: 0 – 200 € (viele Systeme kostenfrei)
  • Installation: 500 – 1.000 €
  • Gesamt: ca. 1.200 – 2.700 €

In Kombination mit einem digitalen Schließsystem für die Eingangstür wird die Lösung runder — und der Schlüsselbund dünner.

Bonus: Zeiterfassung inklusive

Viele Zutrittskontrollsysteme bieten integrierte Zeiterfassung. Das Praxispersonal bucht sich beim Betreten ein und beim Verlassen aus. Die Arbeitszeiten werden automatisch erfasst und können exportiert werden — praktisch für die Lohnabrechnung.

Fazit

Elektronische Zutrittskontrolle ist in einer Arztpraxis keine Pflicht — aber der sinnvollste Weg, die KBV- und DSGVO-Anforderungen zu erfüllen. Die Kosten sind überschaubar, die Vorteile im Alltag erheblich.

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