Zutrittskontrolle in der Arztpraxis: DSGVO-Pflicht oder freiwillig?
Patientenakten, Serverraum, Medikamentenschrank, in Arztpraxen gibt es sensible Bereiche, die geschützt werden müssen. Wann Zutrittskontrolle Pflicht ist und was die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V fordert.

Eine elektronische Zutrittskontrolle für eine Arztpraxis mit zwei bis drei gesicherten Bereichen kostet 1.250 bis 2.500 € inklusive Installation. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V verpflichtet Vertragsarztpraxen seit 2021 aber dazu, Serverräume und Patientenakten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Eine elektronische Lösung ist der bequemste Weg, diesen Schutz nachvollziehbar zu dokumentieren.
Was § 75b SGB V fordert
Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V gilt seit 2021 für alle Vertragsarztpraxen. Für Bonn, Köln und Düsseldorf ist die KV Nordrhein die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, Datenschutzaufsicht ist die LDI NRW. Ein festes Prüf- oder Auditverfahren sieht die Richtlinie nicht vor. Sie beschreibt Anforderungen, belegen müssen Sie deren Umsetzung erst, wenn die Aufsicht nachfragt oder etwas passiert ist. Gefordert wird unter anderem:
- Server und Netzwerkkomponenten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden
- Der Serverraum/Serverschrank muss abschließbar sein
- Patientenakten (analog und digital) müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden
- Dazu kommt, unabhängig von § 75b SGB V, die Pflicht aus dem BtMG: Betäubungsmittel müssen verschlossen und gesichert aufbewahrt werden
Ist elektronische Zutrittskontrolle Pflicht?
Streng genommen: nein. Die Richtlinie verlangt "Schutz vor unbefugtem Zugriff", und das kann auch ein mechanisches Schloss leisten. Im Alltag hat die elektronische Variante aber deutliche Vorteile.
Das Problem mit mechanischen Schlüsseln in der Praxis
- Personal wechselt (MFA, Aushilfen, Reinigungsdienst) → Schlüssel müssen getauscht werden
- Schlüssel werden verloren → teurer Austausch der gesamten Schließanlage
- Keine Protokollierung → Sie wissen nicht, wer wann den Serverraum betreten hat
- Schlüssel können kopiert werden → kein echter Zugangsschutz
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Die elektronische Alternative
- Berechtigungen in Sekunden vergeben und entziehen
- vollständige Protokollierung aller Zutritte, als Nachweis gegenüber der Datenschutzaufsicht
- Zeitgesteuerte Profile (Reinigung nur abends, Vertretung nur montags)
- Eine verlorene Karte ist in Sekunden gesperrt, ohne Zylindertausch
Welche Bereiche absichern?
Die Einstufung unten ist unsere Praxisempfehlung, keine Vorgabe aus der Richtlinie. Wir planen auf UniFi Access, also UA Ultra Leser an der Tür, UA Door Hub als Steuerung und DESFire-EV3-Karten, App oder PIN als Medium.
| Bereich | Schutzbedarf | Empfehlung |
|---|---|---|
| Haupteingang | mittel | Türstation UA G2 Pro mit elektrischem Türöffner |
| Serverraum oder IT-Schrank | hoch | UA Ultra Leser, Karte oder Karte plus PIN |
| Aktenlager mit Papierakten | hoch | UA Ultra Leser |
| Medikamentenschrank, BTM | sehr hoch | UA Ultra Leser mit Protokollierung, zusätzlich BtMG-konformer Schrank |
| Behandlungsräume | niedrig | nicht zwingend nötig |
| Personalraum | niedrig | nicht zwingend nötig |
Was kostet es für eine Arztpraxis?
Für eine typische Praxis mit zwei bis drei geschützten Bereichen:
- Zwei bis drei UA Ultra Leser: 300 bis 600 €
- UA Door Hub und elektrische Türöffner: 400 bis 800 €
- 20 DESFire-EV3-Karten: 40 bis 80 €
- Software-Lizenz: 0 €, UniFi Access rechnet keine Lizenzgebühr ab
- Installation, Konfiguration und Einweisung: 500 bis 1.000 €
- Gesamt: 1.250 bis 2.500 €
In Kombination mit einem digitalen Schließsystem für die Eingangstür wird die Lösung runder, und der Schlüsselbund dünner.
Nebeneffekt: das Zutrittsprotokoll
Jede Zutrittskontrolle protokolliert, wer wann welche Tür geöffnet hat. Das Protokoll lässt sich exportieren und taugt als Anwesenheitsübersicht für die Praxisleitung. Eine vollwertige Zeiterfassung mit Pausen, Zuschlägen und Lohnexport ist es nicht, dafür braucht es ein eigenes System, das die Protokolldaten übernimmt.
Fazit
Elektronische Zutrittskontrolle ist in einer Arztpraxis keine Pflicht, aber der bequemste Weg, die Anforderungen aus § 75b SGB V und der DSGVO zu erfüllen und die Umsetzung zu belegen. Die Kosten sind überschaubar, der Gewinn im Alltag ist es auch: kein Zylindertausch nach einem verlorenen Schlüssel und ein Protokoll, das zeigt, wer im Serverraum war.
Wir planen Zutrittskontrolle für Arztpraxen in Bonn, Köln, Düsseldorf und sieben weiteren NRW-Städten. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären Sie die Details mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder einem Fachanwalt.
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